Schutzhelm für Chefs
Die Furcht der Führungskräfte vor persönlicher Haftung wächst. Im Magazin Creditreform beschreibt Michael Hendricks, wie Unternehmen ihren Managern den Rücken freihalten können.
Fehlinvestitionen, fehlerhafte Kalkulationen, Betrugsfälle oder Insolvenzen – immer dann, wenn Unternehmen viel Geld verloren geht, steht die Frage im Raum, wer dafür die Verantwortung trug. Lässt sich Managern nachweisen, dass sie schuldhaft ihre Pflichten verletzt haben, müssen sie mit ihrem Privatvermögen für ihre Fehler geradestehen.
Wieder angstfrei Manager sein können
Schutz davor bietet die D&O-Versicherung, schreibt das Magazin Creditreform und zitiert den D&O-Experten Michael Hendricks: „Mit einer D&O-Versicherung im Rücken können Führungskräfte Entscheidungen treffen, ohne sich ständig vor einem Fehler fürchten zu müssen, der sie finanziell ruiniert. Die Versicherung deckt nicht nur den Schaden selbst, sondern übernimmt auch die Prozesskosten.“
Nicht jede D&O-Police hält, was sie verspricht
Doch nicht jede D&O-Versicherung hält, was sie verspricht. Michael Hendricks gibt in dem Creditreform-Beitrag Tipps, worauf bei ihrem Abschluss zu achten ist. So geben alle Versicherer unter dem Stichwort Obliegenheiten Verhaltensvorschriften wie Anzeigepflichten vor, die vor Vertragsbeginn und während seiner Laufzeit gelten. Hier warnt Hendricks vor der Frage, ob Umstände bekannt seien, die zu einem Haftungsfall führen können.
Worauf beim Vertragsabschluss zu achten ist
„Der Begriff ‚Umstände‘ ist viel zu ungenau“, so Hendricks und erklärt weiter: „Im Schadenfall kann der Versicherer schnell einen Umstand finden, der ihm nicht angezeigt wurde und die Regulierung darauf aufbauend verweigern.“ Angemessen seien Anzeigepflichten wie bereits existierende Schadenersatzforderungen oder Änderungen beim Unternehmensgegenstand beziehungsweise auch eine Unternehmensveräußerung.
Mehr dazu erfahren Sie im vollständigen Beitrag
Quelle: Creditreform Magazin
Autor: Tanja Könemann
Ausgabe: Juni 2017