Kodex für die D&O-Schadenregulierung
Aus Sicht der geschädigten Unternehmen und Manager stellt sich die Regulierungspraxis der D&O-Versicherer oftmals als mehr als schwierig da.
In der ohnehin schwierigen Situation eines Haftungsfalls werden die betroffenen versicherten Personen durch die lange Bearbeitungsdauer und die äußerst zögerliche Übernahme von Anwaltskosten eher in ihrer Verteidigung gehindert als unterstützt. Der Versicherungswirtschaft ist daher dringend zu empfehlen, die Abwicklung von Organhaftungsfällen durch einen Verhaltenskodex zu regeln. Ob ein D&O-Versicherer einem solchen Kodex folgt oder nicht, könnte in Zukunft eine wesentliche Bedeutung im Rahmen von Ausschreibungen haben.
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